Editorial: Nr. 92 | prekäres wissenschaften

Johann Heinrich Ramberg, Die gelehrte Frau (Kupferstich, 1802), Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel.

»In der Tat muß man an beides zugleich erinnern: daß das wissenschaftliche Feld eine soziale Welt wie die anderen ist, in der es wie anderswo um Macht, Kapital, Kräfteverhältnisse, Kämpfe um Erhalt oder Veränderung dieser Kräfteverhältnisse, Erhaltungs- oder Subversionsstrategien, Interessen usw. geht, und daß es eine Welt für sich ist, mit eigenen Gesetzen für ihr Funktionieren, die bewirken, daß unter all den Merkmalen, die mit den zu ihrer Beschreibung herangezogenen Begriffen gemeint sind, keines ist, das in ihr nicht eine spezifische, auf keine andere reduzierbare Form annähme.«[1]

So beschrieb der französische Soziologe Pierre Bourdieu die Wissenschaft des späten 20. Jahrhunderts als soziales Feld. Die »Kämpfe um Erhalt oder Veränderung der Kräfteverhältnisse« innerhalb dieses Feldes sind in den letzten Jahren zunehmend sichtbar geworden, was sich vor allem in Widerständen gegen die historisch gewachsenen Strukturen innerhalb der Wissenschaft zeigt. Im April 2023 unterzeichneten 150 Professor*innen einen offenen Brief, der eine klare Botschaft vermittelte: »Die Strukturen des deutschen Wissenschaftssystems begünstigen Machtmissbrauch.«[2]

Machtmissbrauch im universitären und wissenschaftlichen Kontext wird leider immer wieder aktuell. So teilten im Sommer 2023 unter dem Hashtag #MeTooHistory Betroffene aus dem Bereich der Geschichtswissenschaften ihre Erfahrungen mit (sexualisierter) Gewalt an Universitäten und anderen Einrichtungen. Auch im Rahmen der Initiative #IchBinHannah wurde viel über den Zusammenhang von Machtdynamiken und akademischer Prekarität diskutiert, über beide Hashtags und die ihnen zugrunde liegenden Phänomene nicht zuletzt und durchaus kontrovers auf dem 54. deutschen Historikertag in Leipzig.3 Resultat der Mitgliederversammlung des Verbands deutscher Historikerinnen und Historiker war u.a. eine Resolution »Gegen Machtmissbrauch in der Wissenschaft«,[4] zudem wurde im April 2024 eine Arbeitsgruppe zum Thema »Fachethische Fragen« gegründet. Dass der Historikertag 2025 in Bonn unter dem Motto »Dynamiken der Macht« stattfindet, ist vermutlich auch unter diesem Gesichtspunkt zu verstehen.[5] Diese Diskussionen aufgreifend, wäre also in der eingangs zitierten Perspektive Pierre Bourdieus aus dem späten 20. Jahrhundert zu fragen, ob Machtmissbrauch und all seine Folgen im akademischen System eine spezifische, nicht auf andere Formen des Machtmissbrauchs reduzierbare Form annehmen – und in historischer Perspektive: in der Geschichte dieses Systems eingenommen haben. Da Machtmissbrauch zwar einen wichtigen, aber nur einen Aspekt der Strukturen darstellt, die wissenschaftliches Arbeiten innerhalb dieses Systems prekär werden lassen, stellt sich im größeren Zusammenhang insgesamt die Frage nach der historischen Spezifität, Bedingtheit und Tradition prekären Wissenschaftens.

Machtmissbrauch, Machtdynamiken und Machtgefälle beschreiben dabei heutzutage eine Vielfalt an Phänomenen an Universitäten, denen eine Ungleichheit zwischen den involvierten Personen zugrunde liegt. Das kann Studierende betreffen, aber ebenso wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen. Sehr oft ist den Betroffenen gemein, dass sie in prekären – also befristeten, schlecht bezahlten oder sonst unsicheren – Verhältnissen arbeiten. Das beginnt bereits beim Einfordern von Mehrarbeit oder einer unter- oder überfordernden Aufgabenverteilung, die viele wissenschaftliche Hilfskräfte bereits in den ersten Jahren ihrer Berufstätigkeit erleben müssen. In der Promotionsphase sind es nicht selten schlecht bezahlte und nicht sozialversicherungspflichtige Stipendien, die das Machtgefälle zum Ausdruck bringen. Die Abhängigkeit, in der Doktorierende zu ihren Betreuenden stehen – üblicherweise sind im deutschen Universitätssystem die Professor*innen zugleich Arbeitgeber*innen,[6] Dienstvorgesetzte und Promotionsprüfer*innen ihrer Promovierenden –, und die Angst vor Arbeitslosigkeit bei Nicht-Verlängerung von Verträgen verstärken diese Dynamik. Das System Universität selbst profitiert währenddessen von seinen prekär Beschäftigten, stemmen diese doch elementare Teile der Lehre und der universitären Selbstverwaltung – wenngleich dies vertraglich selten explizit festgehalten ist.

Die Technische Universität Berlin hat, früher als andere Universitäten, auf das Problem reagiert und Machtmissbrauch klar definiert:

»Machtmissbrauch ist der Gebrauch von Macht, z.B. durch eine Führungskraft, für den eigenen Nutzen oder den einer Gruppe, der man angehört, auf Kosten von anderen. Je gravierender die Konsequenzen für die Betroffenen sind, umso schlimmer ist die Ausprägung des Machtmissbrauchs. Wir verstehen Machtmissbrauch in der Wissenschaft als missbräuchliche Nutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses insbesondere in einer hierarchischen Struktur. Machtmissbrauch hat verschiedene Facetten und Ausprägungen, die von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt über Drohungen und wissenschaftliches Fehlverhalten reichen können. Dabei vermischt sich Machtmissbrauch häufig auch mit anderen Diskriminierungsarten wie Rassismus, Sexismus oder Ableismus.«[7]

Hier wird deutlich, wie vielschichtig Machtstrukturen sind und dass auch an der Universität Intersektionalität unbedingt Beachtung geschenkt werden muss.

Obwohl also seit 2023 eine gesteigerte Aufmerksamkeit für das Thema erkennbar ist, sind die Phänomene und die zugrunde liegenden Strukturen keineswegs neu, jedoch sind Berichte darüber selten. Auch das liegt an einem System, in dem Opfer sich oftmals aus Angst vor Konsequenzen nicht äußern können, vieles »unter den Teppich gekehrt« wird und Taten als Kavaliersdelikte heruntergespielt werden. Auch diejenigen, die zwar nicht unbedingt Opfer einer Straftat wurden, aber doch aufgrund von ungleichen Machtverhältnissen aus der Wissenschaft gedrängt wurden, äußern sich nur selten zu dem Erlebten. Insgesamt zeigt sich, dass ein Machtgefälle als unabdingbarer Teil des Systems wahrgenommen und ungern problematisiert wird, sodass ein wesentlicher Faktor für die Prekarisierung wissenschaftlichen Arbeitens damit stillschweigend normalisiert wird. Andere prekaritätsfördernde Faktoren unterliegen derselben Dynamik. Für Historiker*innen, die sich dem Thema prekären Wissenschaftens annähern wollen, ergibt sich daraus das altbekannte methodische Problem: Wie erforschen wir ein Phänomen, zu dem es nur ungenügende Quellen gibt?

Erschwerend kommt hinzu: Auch Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte, also die Bereiche der Geschichtswissenschaft, die als erste dazu aufgerufen wären, prekäres Wissenschaften historisch aufzuarbeiten, werden von den Etablierten geschrieben, also den Gewinner*innen des Systems Wissenschaft. Die vermeintlich »Gescheiterten« und »Verlierer*innen« dieses Systems kommen dabei, wenn überhaupt, nur am Rande vor. Am häufigsten treten prekäre Zustände und prekär wissenschaftende Personen in den üblichen Universitäts- und Wissenschaftsgeschichten auf, wenn es um die Reformversuche geht, mit denen immer wieder als solche verstandene Missstände im System abgestellt werden sollten. Dazu zählten die finanzielle Förderung der Universitäten durch Stiftungen an Geld und Grundstücken, die Einrichtung von Stipendien für bedürftige Studierende, aber etwa im 18. Jahrhundert auch Diskurse darüber, dass nicht zu viele Menschen studieren sollten, denn Studierte, die keine Stellen fänden, könnten ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen und fielen so der Allgemeinheit zur Last.[8] Ganz gleich, wie realistisch die dahinterstehenden Befürchtungen waren, sie erlauben Einblicke in ein System, das nicht nur glänzende Karrieren und geistige Höchstleistungen produzierte, sondern auch eine prekäre Kehrseite aufwies.

Es ist eben jene Schattenseite der Universität, die das vorliegende Heft in den Blick nehmen will. Es vermittelt einen epochenübergreifenden Eindruck von Machtstrukturen, Prekarisierung und Wissenschaft, indem Quellen zur Universitätsgeschichte seit dem Mittelalter auf Indikatoren von Machtverhältnissen, Abhängigkeiten, Über- und Unterordnungen, In- und Exklusion und nicht zuletzt direkt aufscheinende Prekarität untersucht werden. Dabei wird dem nicht-professoralen, heute als »Mittelbau« bezeichneten Teil der Universitätsangehörigen besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Ziel des Themenhefts ist es, eine vergleichende Perspektive auf das System Universität zu entwickeln, das sich zwar seit dem Mittelalter kontinuierlich weiterentwickelte, jedoch gerade im Bereich der Machtdynamiken eine erschreckende Kontinuität aufweist. So stellt etwa die Professor*innenmehrheit, der wir in den heutigen deutschen Hochschulverfassungen begegnen, ein strukturelles Echo der ständischen Gesellschaft dar. Ein Status quo wird zementiert, von dem man sich fragen kann, ob er einer demokratisch verfassten Hochschule wirklich angemessen ist.[9]

Diese Ideen aufgreifend, wird in den Beiträgen das Verhältnis von Studierenden zur Professor*innenschaft, ebenso wie das von Gelehrten, Wissenschaftler*innen und Administrator*innen zu ihren Kolleg*innen, Vorgesetzten und den Universitätsleitungen diskutiert. Auch die Einflusssphären von Herrschaft und Politik werden beleuchtet und aufgezeigt, wie offizielle Hochschulpolitik oftmals Strukturen festigte.

Machtgefälle, wie die in den hier präsentierten Fallstudien aufgezeigten, bestehen seit jeher auf verschiedenen Ebenen. In der Vormoderne spielte insbesondere die Kategorie des Standes eine zentrale Rolle: Zwar bot eine akademische Karriere theoretisch die Möglichkeit zum sozialen Aufstieg, doch erwies sich die soziale Herkunft oftmals als entscheidendes Hindernis. So beschreibt Christina Stehling in ihrem Beitrag, wie ein Sohn aus einer einfachen Chirurgenfamilie im 18. Jahrhundert trotz formaler Qualifikation als Dr. med. nicht ohne Weiteres eine Professur in der Medizin erlangen konnte. Solche Karrieren wurden als Bedrohung für die soziale und universitäre Ordnung wahrgenommen. Seit dem 19. Jahrhundert lässt sich unter dem Begriff »Klassismus« eine ähnliche Diskriminierung beobachten, die sich bis heute in der Hochschulgeschichte fortsetzt. Statistiken belegen nach wie vor die Bildungsbenachteiligung von sogenannten »Arbeiterkindern«. Organisationen wie ArbeiterKind.de setzen sich gezielt gegen diese Ungleichheiten ein.10 Doch nicht nur die soziale Herkunft, sondern auch die individuelle finanzielle Situation war und ist eine entscheidende Voraussetzung für den Zugang zu einer akademischen Laufbahn. Insbesondere in Zeiten, in denen Professuren nicht zwingend mit einer angemessenen Besoldung einhergingen, mussten Aspiranten in der Lage sein, prekäre Anstellungen finanziell zu tragen.

Ein Beispiel dafür bietet der Aufstieg von Karl Brandi, den Lena Oetzel analysiert. Brandi stammte aus einer wohlhabenden Familie und verfügte über die notwendigen finanziellen Mittel, um den Weg zur Professur zu bestreiten. Darüber hinaus war er hervorragend vernetzt und profitierte von seinen Kontakten. Jemandem wie ihm fiel es dementsprechend leichter, prekäre Karrierephasen rückblickend als notwendige Charakterprüfung zu idealisieren. Die Bedeutung solcher Netzwerke und Patronagesysteme zieht sich wie ein roter Faden durch die Beiträge.

Universitäten folgen einem streng hierarchischen System, das zwar den Anspruch einer Meritokratie erhebt, in der Realität jedoch von einer Vielzahl »politischer« Abhängigkeitsfaktoren geprägt ist. Dies zeigt sich bereits in der Frühen Neuzeit, als Universitätsangestellte häufig von Landesherren ernannt wurden. Deren Entscheidungen basierten oft auf Gutachten von Professoren, die ihrerseits eigene Interessen verfolgten. Berufungskommissionen, obwohl sie den Anschein objektiver Verfahren erwecken, folgen auch heute noch ähnlichen Mustern. Eine Berufung ist daher selten das Ergebnis reiner Bestenauslese, sondern vielmehr das Produkt einer Kette von Entscheidungen, die vielfach durch universitätspolitische Faktoren beeinflusst werden. Das Selbstverständnis von Universitäten als Exzellenzcluster und Orte der »Bestenauswahl« trägt paradoxerweise nicht zur Auflösung von Hierarchien bei. Vielmehr wird das System durch Machtstrukturen stabilisiert, da stets Instanzen benötigt werden, die Exzellenz zertifizieren und von denen das gesamte System – einschließlich der Menschen darin – abhängig ist. Dass solche Machtgefälle auch in außeruniversitären und wissenschaftsnahen Einrichtungen bestehen, verdeutlicht eindrucksvoll der Beitrag von Jonathan Voges zum Internationalen Institut für geistige Zusammenarbeit des Völkerbunds. Obwohl das 1925 gegründete Institut von Beginn an strenge Regeln für die Einstellung von Mitarbeitenden formulierte, die Diskriminierungen im Hinblick auf Herkunftsländer oder Geschlecht abbauen sollten, wurden diese Vorgaben in der Praxis nur unzureichend umgesetzt. Auch hier traten die jahrhundertealten Strukturen deutlich zutage, die politische und akademische Netzwerke begünstigten, während traditionell »Ausgeschlossene« weiterhin keinen wirklichen Zugang fanden. Die hohen Ideale des Instituts erwiesen sich als machtlos gegenüber den Beharrungskräften eines tief verwurzelten, etablierten Systems.

Diese Tendenzen werden zusätzlich dadurch verstärkt, dass Universitäten von Beginn an als eigenständiger Rechts- und damit auch Machtraum fungierten. Die Regelsetzung oblag den Universitäten selbst und sowohl Studierende als auch Lehrende waren diesen Vorschriften unterworfen. Überbleibsel dieses Systems existieren bis heute, wie Sebastian Kubon anhand des »Sonderbefristungsrechts« im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) zeigt. Dieses Gesetz räumt Universitäten als Arbeitgeberinnen eine besondere rechtliche Position ein, die durch politische Unterstützung gestärkt wird. Es rechtfertigt die Notwendigkeit spezifischer Regeln für ein angeblich besonderes Arbeitssystem und verschafft den Universitätsverwaltungen damit einen enormen Handlungsspielraum – und somit Macht.

Selbstverständlich ist der Weg vom Machtgebrauch zum Machtmissbrauch keineswegs unausweichlich. Die Beiträge verfolgen nicht das Ziel, eine deterministische Geschichtsauffassung zu unterstützen. Auch wenn der universitäre Bereich historisch gesehen prekäre Strukturen und hierarchiebasierte Ungleichheiten besonders zu fördern scheint, bedeutet dies keinesfalls, dass Veränderungen oder Einflussnahmen durch vermeintlich »prekäre« Gruppen ausgeschlossen sind. Die Beiträge verdeutlichen vielmehr, wie Studierende und Studierte in der Vergangenheit beispielsweise Einfluss auf Landesherren ausüben und so die bestehenden Machtverhältnisse zu ihren Gunsten verschieben konnten. Ebenso wird aufgezeigt, wie sich die Handlungsspielräume von lange marginalisierten Gruppen – allen voran Frauen – im Laufe der Zeit spürbar erweitert haben.

Insofern ist es unser zentrales Anliegen mit diesem Heft, das Verhältnis von Machtgefällen und Universität kritisch zu beleuchten, gerade um es zu hinterfragen und aufzuzeigen, dass prekäres Wissenschaften nicht alternativlos ist und Reformen möglich sind, um letztlich unser Verständnis von Demokratie und Wissenschaftsfreiheit herauszufordern. Denn: Wie sollen Institutionen Menschen für verantwortungsvolle Positionen in der demokratischen Gesellschaft ausbilden und dieser Gesellschaft den Spiegel vorhalten können, wenn sie selbst hierarchisch und oligarchisch organisiert sind? Und wie »frei« kann Forschung sein, wenn diejenigen, die sie betreiben, allzu abhängig sind?

Im Mittelteil stellt Daniel Gerster in der Rubrik Werkstatt Überlegungen vor, mit einem raumhistorischen Ansatz jenseits der bisher zeitgeschichtlich fokussierten Felder Ideologie und Organisation neue Zugänge zur Geschichte der radikalen Rechten in Deutschland nach 1945 zu erschließen. Er unterscheidet idealtypisch verschiedene Praktiken rechter Raumaneignung, nimmt das medial popularisierte Bild »national befreiter Zonen« näher in den Blick und zeigt auf, wie Raumgeschichte in der Lage ist, Perspektiven verschiedener Gruppen von Agierenden und Beobachtenden zu integrieren.

Im Interview sprach Jochen Lingelbach mit Manuela Bauche, die den Erinnerungsort Ihnestraße am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften der Freien Universität Berlin leitet. Dort befand sich zwischen 1927 und 1945 das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik. Im Interview geht es um die Geschichte des Hauses zwischen Eugenik, Kolonialanthropologie und den Verbrechen des Nationalsozialismus, um Kontinuitäten nach 1945 und erinnerungspolitische Kämpfe seit den 1980er Jahren, die der Etablierung der Ausstellung vorausgingen.

In der Rubrik Dingfest schreibt Ruth Schilling mit Bezug auf das Konzept der boundary objects über den Bedeutungswandel des Schiffsmodells der Magd von Gent.

Für unsere Filmkritik hat sich Luis Kumpfmüller den populärsten Film der NS-Zeit einmal genauer angesehen, Zirkus Renz aus dem Jahr 1943. Über 36,5 Millionen wollten seinerzeit den Mitte des 19. Jahrhunderts spielenden Zirkusfilm im Kino sehen. In der alten Bundesrepublik gelangte er erneut auf den Spielplan, annonciert als unpolitischer Unterhaltungsfilm. Kumpfmüller argumentiert dagegen, dass die Geschichte über den Aufstieg des zunächst kleinen Zirkus Renz gegen den etablierten prachtvollen französischen Zirkus Dejean sowie eine Dreiecksgeschichte unter den Artist*innen bestens zu nationalsozialistischen Ideologemen passte. Neben der nationalen Konkurrenz findet sich das Lob harter Arbeit, und wer wollte, konnte im Zirkusdirektor eine Führerfigur erkennen und im klassenübergreifenden Publikum eine »Volksgemeinschaft«.

Für die Expokritik hat Antonia Barthel das 2023 in Berlin eröffnete Deutschlandmuseum besucht und stellt dessen vollmundiges Versprechen, 2000 Jahre Geschichte als immersives Erlebnis in einer Stunde erfahrbar zu machen, auf den Prüfstand.

Joëlle Weis, Tobias Winnerling und die Redaktion

 

[1] Pierre Bourdieu, Für eine Wissenschaft von den kulturellen Werken, in: ders., Praktische Vernunft. Zur Theorie des Handelns, Frankfurt a.M. 1998, S. 56–95, hier S. 88f.

[2] Der Brief ist veröffentlicht unter: Martina Winkler, Professor*innen gegen Machtmissbrauch an Universitäten, in: Zeitgeschichte-online, 26.4.2023, https://zeitgeschichte-online.de/themen/professorinnen-gegen-machtmissbrauch-universitaeten (letzter Zugriff 14.2.2025).

[3] Sonderveranstaltung auf dem 54. Deutschen Historikertag: »metoohistory. Diskussionsveranstaltung zu Machtmissbrauch im deutschen Wissenschaftssystem« am 20.9.2023.

[4] »Die Mitgliederversammlung des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands hat am 22.9.2023 in Leipzig folgende Resolution beschlossen: Die Mitglieder des VHD positionieren sich klar gegen jede Form von Machtmissbrauch in der Wissenschaft. Wir solidarisieren uns mit den Opfern und fordern die Verantwortlichen in den Universitätsleitungen und der Bildungspolitik nachdrücklich dazu auf, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Machtmissbrauch zu ergreifen.« https://www.historikerverband.de/aktuelles/meldungen/resolution-des-vhd-zu-machtmissbrauch-in-der-wissenschaft (letzter Zugriff 28.1.2025).

[5] Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands, 55. Historikertag 2025, https://www.historikerverband.de/historikertage/historikertag (letzter Zugriff 28.1.2025).

[6] Arbeitgeber*innen sind rechtlich gesehen natürlich die Universitäten als Institutionen; aber Professor*innen entscheiden in aller Regel selbstverantwortlich, wem sie für die ihnen zugeordneten Stellen Arbeitsverträge anbieten und wem nicht, und zu welchen Konditionen.

[7] TU Berlin, Stellungnahme und Definition von Machtmissbrauch, https://www.tu.berlin/go251047 (letzter Zugriff 28.1.2025).

[8] Siehe o.A., Studiren, in: Johann Heinrich Zedlers Grosses Vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste, Bd. 40 (Sti–Suim), Halle 1744, Sp. 1200–1223, hier Sp. 1202.

[9] Vgl. die Minderheitsmeinung zum Verfassungsgerichtsurteil von 1973, mit dem die professorale Mehrheit in den Hochschulgremien festgeschrieben wurde: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 35, 1974, S. 79–170, darin S. 148–170, hier S. 156.

[10] ArbeiterKind, Über uns, https://www.arbeiterkind.de/ueber-uns (letzter Zugriff 28.1.2025).